Alternativmodelle
A)
Altenheimseelsorger/innen,
- die einem oder mehreren bestimmten Alten- und Pflegeheimen zugeordnet sind und die Gesamtaufgabe Altenheimseelsorge in Absprache mit den Heimleitungen, den Ruhestandsgeistlichen und den Ortspfarrern übernehmen
- die Vernetzungen schaffen und Ehrenamtliche gewinnen
- die eine theologisch/religionspädagogische Grund- und eine fachspezifische Zusatzausbildung haben
B)
- Grundsätzliche Zuständigkeit des Ortspfarrers für die Seelsorge innerhalb der Altenheime seiner Pfarrei und die Seniorenpastoral
- unterschiedliche Teams von Ehrenamtlichen und Mitarbeitern in den Altenheimen und in den Pfarreien (Bsp. Senioren – Liturgie -. Kreis)
B1)
- Unterstützung durch Regionalstellen Altenheimseelsorge mit fachspezifische ausgebildeten Mitarbeitern
B2)
und/oder
- ein hauptamtlicher Mitarbeiter jeder Seelsorgseinheit (jedes Dekanates/jeder Region) erhält eine Zusatzqualifikation Senioren- und Altenheimpastoral verbunden mit einem Stundendeputat für Senioren – u. Altenheimseelsorge
C)
- Grundsätzliche Zuständigkeit des Ortspfarrers
- ein Mitglied des Pastoralteams der Pfarrei erhält einen Einführungskurs Seniorenpastoral (einschließlich Altenheimseelsorge) und wird Ansprechpartner für die Altenheime und die Ehrenamtlichen in der Seniorenarbeit
- die Absolventen des Intervallkurses nehmen diese Aufgabe in ihrem Pastoralteam war und beraten und unterstützen gleichzeitig die Kolleginnen und Kollegen der Pastoralteams in ihrer Region, die ebenfalls mit dieser Aufgabe betraut sind
betreffend Modell A+B+C
- das Referat Altenarbeit unterstützt durch Schulungen, Reflexions- und Austauschmöglichkeiten, Materialbereitstellung und Schaffung von Kooperationsplattformen
D)
Schaffung eines Runden Tisches „Altenheimseelsorge“ innerhalb eines Pfarrverbundes/Seelsorgseinheit
Ehrenamtliche aus dem Kreise der:
Mitarbeiter/innen des Altenheimes
Bewohner/innen des Altenheimes
Angehörigen der Bewohner/innen des Altenheimes
Ehrenamtliche aus dem Kreise der sonstigen Gemeinde
Hauptamtliche Altenheimseelsorger
Ruhestandsgeistliche, die mit der Altenheimseelsorge beauftragt sind
bilden zusammen den Runden Tisch Altenheimseelsorge (in kleineren Pfarrgemeinde ein gemeinsamer Runder Tisch Seniorenseelsorge).
Dieser Runde Tisch muss einen festen Ansprechpartner aus dem Kreis der Hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter haben.
Der Sachbeauftragte Seniorenarbeit des Pfarrgemeinderates/der Pfarrgemeinderäte bzw. der Sachausschuss Seniorenarbeit steht mit ihm in Austausch und Kontakt.
Bei Altenheimen in katholischer Trägerschaft sollte mindestens ein hauptamtlicher Mitarbeiter des Altenheimes daran teilnehmen, der die Verbindung zur Heimleitung, dem Heimbeirat und den anderen Diensten des Altenheimes hält, der informiert und Anregungen und Wünsche von ihnen einbringt.