Die Spirituelle Verfügung, die Prof. Franco Rest (Professor für Erziehungswissenschaften, Sozialphilosopie, Sozialethik und Pflegewissenschaft) erarbeitet hat, ist vermutlich besser noch als die Patientenverfügung dazu geeignet den Menschen die Angst vor dem Sterben zu nehmen und ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Es wäre wünschenswert, wenn sich viele Menschen bewusst selber Gedanken über ihren Tod machen würden und damit zu einem selbst bestimmten Sterben, das Teil ihres Lebens ist, gelangten. Franco Rest ist Theologe und hat zahlreiche Schriften zum Sterbebeistand verfasst, die er der Euthanasie entgegenstellt.
Darin enthalten ist auch eine Vorsogevollmacht.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. Für Deutschland findet sich die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten in § 164 ff. BGB, für das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB.
(Wikipedia)
Mit der Patientenverfügung lege ich selbst fest, was in bestimmten medizinischen Fällen, wenn ich selbst nicht mehr entscheidungsfähig bin, geschehen soll. Dabei ist zu bedenken, dass es sehr schwer ist genaue Vorausentscheidungen für alle medizinische Möglichkeiten zu treffen. Eine Vorsogevollmacht für eine Person, der ich wirklich vertraue, ist da vielfach der bessere Weg.